Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Mit der Bestellung und Annahme der Ware, akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vivacqua Suisse SA.
2. Bestätigung der Auftragserfassung
Bei einer Online-Bestellung, gilt, die Bestellung als akzeptierte Bestätigung auf der Website.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer und sind für die Abrechnung mit dem Fachhandel bestimmt. Preisänderungen sind ohne Vorankündigung vorbehalten.
4. Lieferzeit
Vivacqua Suisse SA gibt in ihrer Bestätigung einen ungefähren Liefertermin an. Sie respektiert den Liefertermin nach den Möglichkeiten,, wobei die Verzögerung nicht verbindlich ist. In keinem Fall kann der Käufer einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend machen.
5. Lieferung
Der Versand erfolgt nach Ermessen der Vivacqua Suisse SA in Abhängigkeit von der Fragilität des, Produktvolumens usw. per LKW oder Post. Auf Wunsch, kann, gegen Aufpreis auch per Express-Post zugestellt werden.
Die Waren werden während der Arbeitszeit verteilt und vom Empfänger am Empfangsort abgefertigt.
Es liegt in der Verantwortung des Absenders (Lieferadresse) sicherzustellen, dass der Empfänger am Fälligkeitstag anwesend ist und den Erhalt der Ware bestätigt.
6. Reklamationen
Bei LKW-Transporten, sind Transportschäden bei Ankunft der Ware dem Zusteller zu melden. Transportschäden sind auf dem Lieferschein doppelt zu vermerken. Bei der Beförderung per Post, muss der Empfänger über einen Bericht oder eine Bescheinigung über den erlittenen, Schaden durch das Transportunternehmen verfügen. Solche Transportschäden sind durch die Garantie des jeweiligen Spediteurs abgedeckt. Reklamationen, die keinen Bericht, kein Zertifikat oder ein Duplikat des Lieferscheins enthalten, können nicht berücksichtigt werden. Alle Lieferungen sind auf die Einhaltung der Bestellung zu überprüfen. Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt geltend zu machen.
7. Zahlungsbedingungen
Für Warenlieferungen: 100% auf Bestellung.
8. Retouren
Richtig gelieferte und bestellte Waren werden nur ausnahmsweise und nur auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung der Vivacqua Switzerland SA zurückgenommen. Die Rückgabe von Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen!
9. Gewährleistung
Die Standardgarantie beträgt ein Jahr (außer in Einzelfällen), wobei das Rechnungsdatum als Nachweis dient. Die Rechnung der Vivacqua Suisse SA gilt als Garantiebeleg; sie muss bei der Anforderung einer Reparatur im Rahmen der Garantie vorgelegt werden.
Anwendbares Recht: Es gilt das schweizerische Recht.
Das exklusive Rechtsforum ist der Sitz der Vivacqua Suisse SA.
Courtepin, Januar 2016